Ihr Weg zur Psychotherapie

Eine psychotherapeutische Behandlung kann ratsam sein, wenn Sie

  • Psychische Probleme wie z.B. Ängste oder depressive Verstimmungen nicht mehr alleine oder mit Unterstützung Ihrer Familie oder Freunde lösen können, wenn
  • Krankheitserscheinungen die Folge sind und wenn
  • Sie die alltäglichen Anforderungen des Lebens nur schwer oder nicht mehr ausreichend bewältigen.
  • Bevor Sie eine Psychotherapie beginnen, sollte ärztlich abgeklärt sein, ob möglicherwiese auch körperliche Ursachen für die psychische Störungen und Beschwerden verantwortlich oder mitverantwortlich sind.
  • Allgemeine Informationen zur Psychotherapie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz finden Sie unter: https://www.kv-rlp.de/patienten/psychotherapie
  • Allgemeine Informationen zur Psychotherapie und Psychosomatik finden Sie unter: bpm-ev.de

Der weitere Weg zur Psychotherapie

Wenn Sie sich an uns wenden, werden wir zunächst in bis zu 3 Sprechstundenterminen mit Ihnen klären, was sich aus fachlicher Sicht hinter Ihren Problemen verbirgt und wie eine Behandlung eventuell aussehen und ablaufen kann.

1. Wie sind Sie versichert?

  • Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie zum ersten Termin nur Ihre Krankenkassenkarte mitbringen. Sie benötigen keine Überweisung.
  • Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie von uns eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen müssen. Es kann ratsam sein, sich vorher bei der privaten Krankenkasse nach den Bedingungen zu erkundigen.
  • Selbstzahler erhalten von uns ebenfalls eine Rechnung mit den zuvor vereinbarten Honorarsätzen.

2. Sprechstunde vor Psychotherapie

Voraussetzung für eine Psychotherapie ist ein Termin für eine Sprechstunde in unserer Praxis zu vereinbaren. Sie haben Anspruch auf 6×25 oder 3x50minütige Sprechstunden. In diesem Rahmen versuchen wir Ihnen eine Empfehlung für die weitere Behandlung zu erarbeiten.

In Frage kommen:

  • 2 bis 4 Probatorische Sitzungen zur Einleitung einer Kurzzeit- oder Langzeittherapie
  • 12 stündige Akutbehandlung
  • Empfehlung anderer Beratungs- und Unterstützungsangebote
  • Sie können sich danach auch an eine andere kassenzugelassene Praxis Ihrer Wahl wenden, um Termine für probatorische Sitzungen zu vereinbaren.

3. Antrag auf Psychotherapie

Nach den Probesitzungen stellen wir die Diagnose und beantragen mit Ihnen gemeinsam die Kostenübernahme für die Psychotherapie bei der Kasse.

Kurzzeittherapien werden formlos beantragt, ohne Gutachten.

Langzeittherapien erfordern einen Bericht an den Gutachter der Krankenkasse.

Bei einer Behandlung durch Frau Dipl.-Psych. Blanke muss vor Beginn der eigentlichen Psychotherapie medizinisch abgeklärt werden, ob zusätzlich eine körperliche Erkrankung vorliegt. Der hinzugezogene Arzt erstellt dafür einen Konsiliarbericht.

Der Bericht für den Gutachter wird im verschlossenen Umschlag über die Krankenkasse an die Kollegen weitergeleitet, sodass die Sachbearbeiter nichts von Ihrer persönlichen Krankengeschichte erfahren können.

Der Gutachter genehmigt den Antrag oder fordert weitere Informationen an. Theoretisch kann er die Behandlung auch ablehnen, das ist aber selten der Fall, und auch dann gibt es noch die Widerspruchsmöglichkeit.

Zur Internetseite

Allgemeine Informationen zur Psychotherapie

der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz
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Psychotherapie am Schlossplatz – Wir helfen!