Liebe Patientin, lieber Patient,
Sie interessieren sich für eine Psychotherapie in unserer Praxis. Dazu möchten wir einige Informationen vorstellen, die für uns die Regeln für die gemeinsame Arbeit beschreiben. Wir hoffen, dass wir damit die Grundlagen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit für Ihre Gesundheit schaffen. Bitte sprechen Sie uns bei Unklarheiten an.
Wir freuen uns auf die Arbeit mit Ihnen!
- Wir hoffen, dass wir mit Ihnen gemeinsam die Schwierigkeiten verstehen können, die Sie in die Behandlung geführt haben. Im besten Fall ergeben sich dann für Sie Möglichkeiten zur Veränderung und vor allem zu Verbesserungen.
- Zu Ihren Aufgaben gehört es, dass Sie uns alles berichten, was in Ihnen vorgeht und was für das Verständnis Ihrer Probleme wichtig sein könnte. Außerdem erwarten wir Ihre Bereitschaft, über das nachzudenken, was wir miteinander besprechen. Nur so können Ihre Probleme wirksam bearbeiten und gemeinsam Lösungswege finden.
- Zu unseren Aufgaben gehört es, Ihnen zuzuhören und Ihnen dabei behilflich zu sein zu verstehen, was Sie eigentlich möchten und welche Konflikte sich daraus für Sie ergeben. Es gehört nicht zu unseren Aufgaben, Ihnen zu sagen, was Sie tun sollen. Deshalb kann es sein, dass wir manchmal nicht so antworten, wie Sie es sich in einem bestimmten Moment vielleicht wünschen. Es ist wichtig, dass wir das dann miteinander besprechen.
- Bitte kommen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen. Die Zeit gehört Ihnen und es ist schade, wenn wir sie nicht gemeinsam für die oben genannten Ziele nutzen können. Sollten Sie für einen vereinbarten Termin ganz verhindert sein, sagen Sie uns bitte rechtzeitig, mindestens zwei Tage vorher, während der telefonischen Sprechzeiten Bescheid. So können wir versuchen, die Stunde jemand anderem anzubieten. Wenn wir für Ihre Stunde keine andere Verwendung finden, steht uns nach dem Gesetz ein sogenanntes Ausfallhonorar zu. Für das Ausfallhonorar erhalten Sie von uns eine Rechnung. Das Ausfallhonorar müssen Sie selbst zahlen, es wird nicht von der Kasse übernommen.
- Wenn Sie privat versichert oder Selbstzahlerin oder Selbstzahler sind, rechnen wir regelmäßig mit Ihnen direkt ab. Selbstzahlerinnen und Selbstzahler zahlen den üblichen Satz der gesetzlichen Krankenversicherungen. Privat Versicherten stellen wir nach §5 Abs. (1) und (3) der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ den 2,5fach gesteigerten Satz der Leistungsziffern in Rechnung.
- Bitte machen wir uns keine Geschenke.
- In unserem Wartezimmer liegen Zeitschriften und Bücher aus. Diese dürfen Sie gerne lesen. Bitte lassen Sie sie aber bei uns, es handelt sich um Privateigentum.